Die Erstattung erfolgt auf die beim Kauf genutzte Zahlart. Prinzipiell kann jeder Veranstalter selbst entscheiden, ob er die Beträge selbst an seine Kunden zurücküberweist oder Snapticket damit beauftragt.
Da Snapticket die Gelder größtenteils bereits an den Veranstalter ausgezahlt hat, müssten im Falle einer Rückerstattung durch Snapticket der gesamte Erstattungsbetrag zunächst an Snapticket/INOS zurücküberwiesen werden.
Wir bieten Dir hier 2 Optionen an:
Option 1: Erstattung durch Snapticket
Im Falle einer vollständigen Erstattung des Zahlungsbetrags durch Snapticket würden wir wie folgt vorgehen:
- Aufstellung der betroffenen Bestellungen, Erstattungsbeträge und inbegriffenen Gebühren durch INOS
- Veranstalter überweist den Betrag an INOS
- INOS erstattet die Beträge an die Kunden an die bei der Bestellung verwendeten Zahlungsart
- INOS stellt dem Veranstalter die Erstattungsgebühren in Rechnung
Option 2: Erstattung durch den Veranstalter selbst
In diesem Fall muss der Veranstalter entscheiden, auf welche Weise er die Gelder erstatten möchte.
In der Regel muss er hierfür die IBAN der Kunden abfragen. Hierfür empfiehlt es sich, den „Käufer“-Report aus dem Bereich „Auswertungen“ heranzuziehen.
Aus dieser Liste lassen sich alle Informationen, z.B. für die Erstellung einer Serienmail herausziehen.
Sind die IBANs bekannt, kann der Veranstalter die Überweisungen selbsttätig vornehmen.
- Kosten: Bei Rückerstattungen durch uns entstehen bei uns Aufwand und Kosten. Pro Rückerstattung, die INOS/Snapticket vornimmt, stellen wir eine pauschale Gebühr iHv 1,25 EUR netto in Rechnung
- erstattet der Veranstalter die Gelder selbst, fallen keine Kosten an. Die bereits beglichenen System- und Paymentgebühren bleiben unberührt
- Kommunikation: Gebot: transparent und verbindlich
- Aus welchem nachvollziehbaren Grund wird abgesagt oder verlegt?
Was geschieht als nächstes?
Was muss der Kunde tun oder muss er nichts weiter tun? Wann kann der Kunde weitere Infos erwarten und in welcher Form (Homepage, Mail, …)